Leistungen

»Wir erbringen Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit chronischen, psychischen Erkrankungen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dies geschieht in unterstützender und fördernder Weise - damit Betroffene wieder eigenständig Fuß in ihrem Leben fassen können.« 

perspektive_bewo_leistungen_1328

zielgruppe

perspektive –Selbständiges Leben– richtet sich an Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die sich aus der Symptomatik einer psychischen Erkrankung und /oder Suchterkrankung ergibt. Die Behinderung besteht entweder seit mindestens sechs Monaten, oder die betroffene Person ist von einer wesentlichen Behinderung bedroht.

Integraler Bestandteil der Leistung ist die psychosoziale Begleitung (psB) für Menschen mit Suchterkrankung in qualifizierter Substitutionsbehandlung.

Die Einrichtung ist vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) gemäß den §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX als Anbieter für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe in den Regionen Köln und Rheinisch Bergischer Kreis zugelassen.

 

personenzentriertes arbeiten

Jeder Lebensweg ist einzigartig: So betrachten wir auch Sie und Ihre persönliche Situation. Für Ihre Lebensgestaltung stellen wir Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten in den Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit. 

Wir fördern jede Form des eigenverantwortlichen Handelns. Uns geht es darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und gemeinsam die Folgen der psychischen Beeinträchtigung zu mildern oder zu beseitigen. Ziel ist es dabei, das, was Sie können zu aktivieren und Hürden in Ihrem Umfeld abzubauen, die zur Erreichung Ihrer Ziele hinderlich sind. 

In intensiven, ausführlichen Gesprächen auf der Basis einer umfassenden Beratung finden wir mit Ihnen Ihren persönlichen Weg. Die Beratung bleibt dabei nicht in der Theorie: Unsere Begleitung erfolgt durch praktische Hilfestellungen, Anleitungen und Unterstützung in Ihrem Lebensalltag.

begleitung

Eine Begleitung erfolgt in allen wichtigen Fragen und täglichen Herausforderungen.

Die Unterstützung bezeichnet Leistungen nach § 78 SGB IX in folgenden Bereichen der:

  • Haushaltsführung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • persönlichen Lebensplanung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • Sicherstellung der Wirksamkeit von ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

 Dies umfasst konkret:

  • Hilfestellungen und Anleitungen in allen Lebensbereichen
  • Hausbesuche
  • Bedarfsorientierte Umfeld- sowie Netzwerkarbeit mit anderen Fachdiensten und Einrichtungen wie: Psycho- oder Ergotherapie, Psychiatrie, Tagesstätte, Pflegedienste, Justiz- und weitere Behörden
  • Konstruktive Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Hilfe bei Schuldenregulierung, Geldeinteilung, Finanzplanung und -verwaltung
  • Begleitung im Sozialraum (z.B. auf alltäglichen Wegen) sowie zu Ämtern, zur medizinischen Versorgung und zu Kultur- und Freizeitstätten