Begleitung
Eine Begleitung erfolgt in allen wichtigen Fragen und täglichen Herausforderungen.
Die Unterstützung bezeichnet Leistungen nach § 78, SGB IX in folgenden Bereichen der:
- Haushaltsführung
- Gestaltung sozialer Beziehungen
- persönlichen Lebensplanung
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
- Sicherstellung der Wirksamkeit von ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
Dies umfasst konkret:
- Hilfestellungen und Anleitungen in allen Lebensbereichen
- Hausbesuche
- Bedarfsorientierte Umfeld- sowie Netzwerkarbeit mit anderen Fachdiensten und Einrichtungen wie: Psycho- oder Ergotherapie, Psychiatrie, Tagesstätte, Pflegedienste, Justiz- und weitere Behörden
- Konstruktive Konflikt- und Krisenbewältigung
- Hilfe bei Schuldenregulierung, Geldeinteilung, Finanzplanung und -verwaltung
- Begleitung im Sozialraum (z.B. auf alltäglichen Wegen) sowie zu Ämtern, zur medizinischen Versorgung und zu Kultur- und Freizeitstätten